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Die
Hebamme - eine Hilfe, die Ihnen zusteht
Hebammenhilfe
steht Ihnen nicht nur während der Geburt, sondern auch in der
Schwangerschaft und im Wochenbett zu. Sie ist eine Leistung der
gesetzlichen Krankenkassen, kann aber in der Regel auch von Frauen, die
einer privaten Krankenversicherung angehören, in Anspruch genommen
werden. |
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... haben Sie die Möglichkeit, sich persönlich von
einer Hebamme telefonisch zu Hause beraten zu lassen. Einige
Hebammen bieten im Rahmen der Schwangerenbetreuung
Vorsorgeuntersuchungen an. Auch bei Schwangerschaftsbeschwerden
können Sie sich an Ihre Hebamme wenden. Sie und Ihr Partner werden
im Geburtsvorbereitungskurs fachgerecht über den Geburtsablauf
informiert, erhalten Tipps und Tricks für die Zeit vor und nach der
Geburt und erlernen Atem- und Entspannungstechniken, die Sie sicher
durch die Geburt begleiten.
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... ist die Hebamme Ihre wichtigste Begleiterin; sie
steht Ihnen und Ihrem Partner als medizinische Fachkraft kompetent
zur Seite. Sie leitet die normale Geburt in der Klinik oder zu Hause
und wird Sie und Ihr Kind in Ihren anstrengenden Stunden betreuen.
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... haben Sie die Möglichkeit, sich von Ihrer Hebamme
zu Hause betreuen zu lassen. Diese Möglichkeit besteht für
zunächst 8 Wochen, bei Stillproblemen darüber hinaus bis zum
1. Geburtstag Ihres Kindes. Die Hebamme überwacht den
Wochenbettverlauf, die Entwicklung des Kindes und steht Ihnen bei
all Ihren Fragen und Unsicherheiten mit Rat und Tat zur Seite. Um
Ihre durch die Schwangerschaft beanspruchte Muskulatur wieder in
Form zu bringen, können Sie Rückbildungsgymnastikkurse besuchen.
Der Kursbeginn muss in den ersten 4 Lebensmonaten Ihres Kindes
liegen.
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