Die Hebamme - eine Hilfe, die Ihnen zusteht
Hebammenhilfe steht Ihnen nicht nur während der Geburt, sondern auch in der Schwangerschaft und im Wochenbett zu. Sie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, kann aber in der Regel auch von
Frauen, die einer privaten Krankenversicherung angehören, in Anspruch genommen werden.
Vor der Geburt ...
... haben Sie die Möglichkeit, sich persönlich von einer Hebamme telefonisch beraten zu lassen. Ich biete im Rahmen der Schwangerenbetreuung Vorsorgeuntersuchungen an. Auch bei Schwangerschaftsbeschwerden können Sie sich an mich wenden. Sie und Ihr Partner werden im Geburtsvorbereitungskurs fachgerecht über den Geburtsablauf informiert, erhalten Tipps und Tricks für die Zeit vor und nach der Geburt und erlernen Atem- und Entspannungstechniken, die Sie sicher durch die Geburt begleiten.
Während der Geburt ...
... ist die Hebamme Ihre wichtigste Begleiterin; sie steht Ihnen und Ihrem Partner als medizinische Fachkraft kompetent zur Seite. Sie leitet die normale Geburt in der Klinik oder zu Hause und wird Sie und Ihr Kind in Ihren anstrengenden Stunden betreuen.
Nach der Geburt ...
... haben Sie die Möglichkeit, sich von Ihrer Hebamme zu Hause betreuen zu lassen. Diese Möglichkeit besteht für zunächst 8 Wochen, bei Stillproblemen darüber hinaus bis zum 1. Geburtstag Ihres Kindes. Die Hebamme überwacht den Wochenbettverlauf, die Entwicklung des Kindes und steht Ihnen bei all Ihren Fragen und Unsicherheiten mit Rat und Tat zur Seite. Um Ihre, durch die Schwangerschaft beanspruchte Muskulatur, wieder in Form zu bringen, können Sie Rückbildungsgymnastikkurse besuchen. Die Kosten für diese werden, innerhalb von 9 Monaten nach der Geburt, von der Krankenkasse übernommen.